Steuerliche Frderung von Forschung und Entwicklung (FuE) in Deutschland
Steuerliche Frderung von Forschung und Entwicklung (FuE) in Deutschland
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich das Ziel gesetzt, die Aufwendungen fr Forschung und Entwicklung (FuE) bis zum Jahr 2010 auf 3% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) anzuheben. Deutschland liegt mit einem Anteil der FuE-Aufwendungen von 2,54% des BIP unter der geforderten 3%-Marke. Zur Erreichung des Lissabon-Ziels fhrt die EU-Kommission eine steuerliche Breitenfrderung von FuE als wichtige Manahme an. In Deutschland existieren im Gegensatz zur Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten sowie zu bedeutsamen Drittstaaten keine speziellen steuerlichen Manahmen zur FuE-Frderung. Die Arbeitsgruppe "Steuerliche FuE-Frderung" der Forschungsunion Wirtschaft - Wissenschaft prft in diesem Bericht, ob, inwieweit und mittels welcher Instrumente auch in Deutschland eine direkte steuerliche FuE-Frderung in Erwgung gezogen werden kann. Als Ergebnis werden konkrete Vorschlge zur Ausgestaltung einer steuerlichen FuE-Frderung in Deutschland entwickelt.
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