Der Gemeinsame Bundesausschuss
Der Gemeinsame Bundesausschuss
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Vertragsrzten, Krankenhusern und Krankenkassen. Er legt mageblich fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Das vorliegende Werk setzt sich mit dem Normsetzungsinstrument der Richtlinie auseinander. Besondere Beachtung findet dabei die Frage der Einordnung der Richtlinien in die Rechtsquellensystematik und die Problematik der demokratischen Legitimation des G-BA zur Normsetzung. Daran schliet sich eine ausfhrliche Darstellung der Verfahren zur Integration neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in die ambulante und stationre Versorgung an. In diesem Zusammenhang wird auch die Vorgehensweise des G-BA beim Richtlinienbeschluss auf der Grundlage seiner Verfahrensordnung erlutert. Dabei spielen die Grundstze der evidenzbasierten Medizin und Gesundheitsversorgung eine besondere Rolle.
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