Mob oder Souvern
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Product Details
Im Herbst 1986 verteilten Jugendliche in Mnchen Flugbltter und kleb ten Plakate, die zu einer Veranstaltung mit dem Thema "Zur Situation der politischen Gefangenen in der BRD" einluden. Plakate und Flugbltter trugen kein Impressum. Auf dieser Veranstaltung sollten Angehrige in haftierter Mitglieder der RAF ber ihre Erfahrungen und die Situation in den Gefngnissen berichten. Ein stdtischer Angestellter, dem eines die ser Flugbltter in einer Szenekneipe in die Hand gedrckt wurde, zeigte es am nchsten Tag seinem Vorgesetzten. Dieser rief die nchstgelegene Polizeidienststelle an. Das Flugblatt wanderte von dort an das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) weiter und hier vermutete man, da in der an gekndigten Veranstaltung fr eine terroristische Vereinigung geworben und diese Vereinigung durch die Veranstaltung untersttzt werden sollte. Es bestnde, so die Vermutung der Beamten im LKA nach Rcksprache mit dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe, der Verdacht einer Straftat nach Paragraph 129a Strafgesetzbuch.) Damit diese Straftat aufgeklrt und weiteres strafbares Handeln verhindert werde, wurde am Abend der Veranstaltung, Anfang November 1986, in dem Versammlungs lokal, dem Saal einer gutbrgerlichen bayerischen Gaststtte, den eine der Jugend 2 lichen angemietet hatte, eine KontrollsteIle errichtet. Nachdem das Pu blikum, etwa 120 Personen, im Saal versammelt war und die eigentliche Veranstaltung beginnen sollte, erschien ein Polizeibeamter in der Tr, Gegenstand dieser Regelung ist die "Bildung terroristischer Vereinigungen". In Ab satz III heit es, da deIjenige, der eine solche "Vereinigung untersttzt oder fr sie wirbt ... mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fnf Jahren bestraft" wird.