Die Abgrenzung der privaten Vermgensverwaltung von der Gewerblichkeit bei Private Equity-Fonds
Die Abgrenzung der privaten Vermgensverwaltung von der Gewerblichkeit bei Private Equity-Fonds
Als Rechtsanwender ist die Auflegung eines Private Equity-Fonds in Deutschland mit dem Risiko der Gewerblichkeit behaftet, was zu einem Standortnachteil im internationalen Vergleich fhrt. Dieser Nachteil wird durch die aktuell herrschende Rechtsunsicherheit bei der Abgrenzung der privaten Vermgensverwaltung von der Gewerblichkeit verstrkt. Aus diesem Grund ist das Ziel von Felix Ritter die Schaffung einer klaren gesetzlichen Lsung mit einer zwingenden Einordnung als vermgensverwaltend. Durch Rechtsvergleichung anderer Private Equity-Gesetze, vornehmlich aus Spanien und Frankreich, stellt der Autor Eckpfeiler eines deutschen Private Equity-Gesetzes auf. Des Weiteren weist er nach, inwieweit 4 Nr. 8 h UStG als deutsche Umsetzungsvorschrift europarechtswidrig und daher anpassungspflichtig ist. Der Autor: Dr. Felix Ritter, LL.M., hat an der Humboldt-Universitt zu Berlin studiert und promoviert, seinen Master of Laws in Madrid absolviert und ist aktuell Rechtsreferendar am Kammergericht Berlin.
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