Datenschutz und Universalsukzession bei Verschmelzungen nach dem Umwandlungsgesetz
Datenschutz und Universalsukzession bei Verschmelzungen nach dem Umwandlungsgesetz
Mit Vollzug der Verschmelzung nach dem UmwG geht das gesamte Vermgen des bertragenden Rechtstrgers ex lege auf den bernehmenden Rechtstrger im Wege der Universalsukzession ber. Die Gesamtrechtsnachfolge berhrt per se auch personenbezogene Daten von Kunden, Lieferanten und Vertragspartnern. Der aufnehmende Verband tritt an die Stelle des bertragenden Verbandes. Fragen des Datenschutzes wurden jedoch bislang im Kontext der Verschmelzungen nach dem UmwG in Wissenschaft wie Praxis kaum thematisiert. Stefan Schrcker untersucht, inwieweit personenbezogene Daten von der verschmelzungsrechtlichen Universalsukzession erfasst sind und - differenzierend nach den einzelnen Phasen einer Verschmelzung - weitergegeben werden drfen. Grenzberschreitende Verschmelzungen werden aufgrund ihrer besonderen Praxisrelevanz ebenfalls aufgegriffen. Das Datenschutzrecht darf dabei die Abwicklung von Verschmelzungen weder blockieren, noch grundlegend behindern. Allerdings mssen die Anforderungen des Datenschutzrechts in den einzelnen Phasen einer Verschmelzung gleichsam beachtet werden. Eine dahingehende Privilegierung besteht im Verschmelzungssachrecht nicht. Die Interessen der Beteiligten sowie der Betroffenen sind sorgsam gegeneinander abzuwgen. In summa muss die Weitergabe personenbezogener Informationen ohne Einwilligung der Betroffenen die ultima ratio bleiben.
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