Die Wirklichkeit des Rechts
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Jo Reichertz Forschungsfrderung ist immer auch (Forschungs-) Politik. Diese eben nicht neue Erkenntnis bezieht sich darauf, da Entscheidungen darber, welche Wissen schaftler/innen (Schulen) welchen Gegenstandsbereich mit teils grozgiger fman zieller Untersttzung erforschen drfen bzw. sollen (und damit oft erst die sys tematische Untersuchung eines Bereiches ermglichen), nicht nur die jeweilige Fachdisziplin bewegen und deshalb interessieren, sondern auch die jeweilige Gesellschaft. Damit werden solche Entscheidungen (fast automatisch) Gegenstand der Untersuchung der professionellen Beobachter von Gesellschaft - also der Sozialwissenschaftler aller Couleur. Sie glauben meist fest daran, an der Struktur und dem Ausma der Forschungsfrderung die Probleme, die Relevanzen, aber auch die Entwicklung einer Gesellschaft ablesen zu knnen. Teilt man diese Meinung der Sozialwissenschaftier, dann folgt daraus (zumindest dem ersten Anschein nach), da die bundesdeutsche Rechtswirklichkeit nur von geringem Interesse ist. Denn prft man, von wem und in welchem Umfang die systematische wissenschaftliche Erforschung des Zusammenhangs von Recht und Verhalten gefrdert wird, dann stellt man schnell fest, da (von einigen, kleineren Stiftungen abgesehen) allein die VW -Stiftung mit einem eigens eingerichteten Forschungsschwerpunkt auf diesem Feld ttig ist. Ansonsten wurden und werden Fragen zum Zustand und der Entwicklung der Rechtswirklichkeit eher nebenbei und vereinzelt von Kriminologen, Juristen, Soziologen, Sozialpdagogen und auch von den Psychologen innerhalb der eigenen Profession behandelt und diskutiert. Ein organisierter Diskurs ber die Grenzen der beteiligten Professionen hinweg fand bislang nicht statt.
