Der Konzernabschlu
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Das deutsche Aktiengesetz vom 6. 9. 1965 (BGBl. I S. 1089) versucht erstmals, das Konzernwesen im wirtschaftlichen Leben unseres hochindustrialisierten Landes zu regeln. Auf konzernrechtlichem Gebiet beschrnkt es sich darauf - wie es in der Begrndung zum Regierungsentwurf eines Aktiengesetzes heit-, "die Unternehmensverbindungen rechtlich zu erfassen, sie durch Pu blizittsvorschriften durchsichtig zu machen und Schutzvorschrten fr die auenstehenden Aktionre und die Glubiger der verbundenen Unternehmen zu treffen". Im dritten Buch, fnfter Teil des Aktiengesetzes von 1965 haben wir deshalb erstmalig im deutschen Recht Rechnungslegungsvorschriften im Konzern ( 329-338). Wenn auch schon vor der Zeit des Inkrafttretens des neuen Aktienrechtes ver schiedene Unternehmungen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft "Kon zernbilanzen" aufgestellt und zum Teil auch verffentlicht haben, so bedeuten die neuen Rechtsvorschrten ber Konzernrechnungslegung eine beachtliche Zsur. Es bedarf deshalb fr den Praktiker, der Konzernbilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen aufzustellen hat, fr den Aktionr zum Verstndnis des vorgelegten Konzernzahlenwerkes, fr den Wirtschaftsprfer, der diese Bilan zen zu prfen und zu testieren haben wird, fr den Bank- und Finanzmann, der solche Bilanzen kritisch zu prfen gezwungen ist, und endlich fr den Wirtschaftsjournalisten, der diese Bilanzen gleichfalls werten soll, Grundstze ordnungsmiger Konsolidierung. Denn viele, viele Einzelfragen kann und soll der Gesetzgeber bei der Vielfalt des wirtschaftlichen Lebens nicht zu regeln versuchen! Es lag deshalb fr den Betriebswirtschaftlichen Ausschu des Verbandes der Chemischen Industrie e. V.
